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Bayerns Innenminister bläst zum Angriff auf die USK und will Killerspiele weiterhin verbieten

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Offline Lt.Braun

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Die USK sei zu großzügig, Killerspiele müssen verboten werden und Eltern könnten aus Zeitmangel oftmals nicht verhindern, dass ihre Kinder Spiele für Erwachsene spielen. Joachim Herrmann (CSU) bekärftigt seine Forderung aus dem letzten Jahr.

Joachim Herrmann, Innenminister von Bayern, trat auf der Webseite abgeordnetenwatch.de erneut für seine Äußerung ein, Computerspiele könne man sehr wohl mit Kinderpornografie und Drogen vergleichen. Er wollte vor allem aufrütteln, so Herrmann. „Denn während Drogenkonsum in unserer Gesellschaft mit Recht nicht akzeptiert ist und Kinderpornografie allgemein auf Verabscheuung stößt, werden die Gewaltorgien auf Computerbildschirmen in ihren Auswirkungen leider von Vielen verharmlost und schön geredet.“ Darüber hinaus sei es ein falsche Behauptung, es gäbe keine wissenschaftlichen Erkentnisse über die schädliche Wirkung gewalthaltiger Computerspiele. „Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Untersuchungen anerkannter Wissenschaftler aus der Medienwirkungsforschung und den Neurowissenschaften, wonach die Gewaltbereitschaft steigt und die Fähigkeit sinkt, Mitleid zu empfinden, je intensiver jemand gewalthaltige Computerspiele spielt“, so Herrmann. Der CSU-Politiker zieht Dr. Manfred Spitzer, Leiter der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Ulm als Beispiel heran. Dieser habe gesagt, dass Spiele tiefe Spuren im Herin hinterlassen. „Es gibt viel Gewalt, es gibt keine Alternativen zu Gewalt, sie tut nicht weh, und ich komme davon. Wenn ich das 200.000 Mal multimedial lerne, dann habe ich das intus“, zitiert Herrmann Dr. Spitzer.

Man könne die Tatsache nicht wegdiskutieren, dass fast alle Täter der Amokläufen in Deutschland im Besitz der sogenannten Killerspiele waren. „Als Politiker und Innenminister, der ich tagtäglich mit der zunehmenden Gewalt gerade auch junger Menschen zu tun habe, können mich diese Forschungsergebnisse nicht kalt lassen. Ich trage auch Verantwortung für meine häufig auch noch jungen Polizeibeamten, die bei ihrer täglichen Arbeit selbst Opfer von Gewalt werden“, erläutert Herrmann.

Joachim Herrmann fordert daher weiterhin ein Herstellungs-und Verbreitungsverbot für Killerspiele. Die momentane Regelung nach § 131 Strafgesetzbuch (StGB) gehe ihm nicht weit genug, denn mit Ausnahme weniger Beschlagnahmen laufe dieser Strafbestand bei Computerspielen leer. „Die Ursache liegt vor allem in der nach meiner Ansicht viel zu großzügigen Kennzeichnungspraxis der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Ein Spiel, das von der USK einmal für den Markt freigegeben worden ist – dazu reicht die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" aus –, kann nach der derzeitigen Rechtslage nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden.“ Somit entfalle jede Möglichkeit der Strafverfolgung. Somit werde Tür und Tor für „höchst problematische, gewalthaltige Spiele in Deutschland“ geöffnet.


 



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