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Allgemein => News => Thema gestartet von: Lt.Braun am November 22, 2008, 08:29:27
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Verwaltungsgericht Braunschweig erlässt Verein die Rundfunkgebühr
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit einem heutigen Urteil (Az. 4 A 109/07,) die Musik- und Sportgemeinschaft Peine-Ilsede e.V. von der Rundfunkgebührenpflicht für ihren PC befreit. Der Verein hatte mit der Begründung geklagt, der PC diene ausschließlich zur Verwaltung der Vereinsmitglieder und nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen.
Der Beklagte NDR hatte hingegen ausgeführt, es handele sich um ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkgerät", mit der Empfang von Rundfunkprogrammen grundsätzlich möglich ist. Daher müssten auch Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Quelle: ZDNet (http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39199324,00.htm)